Dann finden Sie hier hoffentlich alle nötigen Antworten. Andernfalls oder bei Interesse schreiben Sie uns gerne über unser Kontaktformular.
Die STUSI ist das Studierendentreffen der Sicherheitsstudiengänge. Es wurde 2023 das erste Mal vom Studiengang “Sicherheit und Gefahrenabwehr” in Magdeburg veranstaltet. Die Veranstaltung dient primär dem fachlichen Austausch durch Fachvorträge und Workshops, sowie durch das Netzwerken zwischen den Studierenden, Referenten und Sponsoren.
Grob verfolgt die STUSI 2024 folgenden Plan:
Donnerstag, den 30. Mai: Anreise und studentische Eröffnung an der Unterkunft “Stöcklewald”. Anschließend gemeinsames Grillen.
Freitag, den 31. Mai: Eröffnung am Fakultätsgebäude der Hochschule Furtwangen. Eine Vielzahl von interessanten Fachvorträgen und praktisch orientierter Workshops.
Samstag, den 01. Juni: Weitere Fachvorträge sowie Sponsorenvorträge, sowie der “Markt der Möglichkeiten” mit Ständen von den Sponsoren.
Sonntag, den 02. Juni: Studentischer Abschluss an der Unterkunft und Abreise.
Die komplette Organisation besteht aus studentischer Eigeninitiative. Um die STUSI in Furtwangen zu organisieren, haben die Studierenden der Studiengänge “Security & Safety Enginieering” und “Risikoingenieurwesen” den “Förderverein Sicherheitsingenieurwesen Furtwangen e.V.” gegründet. Dieser ist entsprechend der Veranstalter.
Der Verein wurde zunächst zur Finanzierung der STUSI 2024 aus studentischer Eigeninitiative gegründet. Seit dem 08. April 2024 ist dieser offiziell eingetragen. Mit der STUSI und voraussichtlich auch danach widmet sich der Verein satzungsgemäß der Förderung der Sicherheitsingenieurstudiengänge sowie dem Austausch zwischen diesen, fachlich naher Studiengänge, der freien Wirtschaft und anderen Institutionen und Behörden.
Sollte der Verein nach der STUSI noch über Vermögen verfügen, wird dieses im Rahmen der Satzung weiter verwendet. Sollte der Verein aufgelöst werden, wird sämtliches Vermögen an den Förderverein der Hochschule Furtwangen übertragen.
Selbstverständlich freut sich der Verein auch über langfristige Zusammenarbeit und Unterstützung.
Im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit für die STUSI 2024 werden die Sponsoren erwähnt. Auch ist es dem Sponsor gestattet, im Rahmen seiner eigenen Öffentlichkeitsarbeit von der Veranstaltung zu berichten und mit der Unterstützung zu werben.
Den Sponsoren ist es gestattet, mit einer zuvor ausgemachten Personenanzahl uneingeschränkt an der Veranstaltung teilzunehmen. Da die Veranstaltung primär den Studierenden gilt, haben diese selbstverständlich immer Vorrang. Die Teilnehmer der Sponsoren werden voraussichtlich durch andersfarbige Bändchen kenntlich gemacht.
Während dem “Markt der Möglichkeiten” am Samstag, dem 01. Juni dürfen die Sponsoren sich durch einen eigenen Stand präsentieren und für sich werben. Des Weiteren ist das Aufstellen von Werbemitteln während der Veranstaltung und das Buchen von Sponsorenvorträgen möglich.
Für die Sponsoren wurde ein Vertrag mit einer Preisliste erstellt. Sollten Sie Interesse haben, lassen wir Ihnen diesen gerne zukommen. Es sind neben Geldleistungen auch Sach- oder Dienstleistungen möglich.
Wir erwarten, dass jeder Sponsor durch mindestens eine Person aus dem Bereich Sicherheit repräsentiert wird.
Die Fachvorträge sollen sich durch ein gewisses wissenschaftliches oder Fortbildungs-Niveau auszeichnen. Diese wurden großteils explizit von uns angefragt und sind für die Referenten kostenfrei. Sollten die Referenten ein Unternehmen repräsentieren, so ist das Nennen des Arbeitgebers und Präsentationen im Corporate-Design möglich. Jedoch stellt die der Fachvortrag keine Werbeveranstaltung dar. Wir zahlen kein Honorar, jedoch können wir gegebenenfalls Anfahrt und Unterkunft erstatten.
Die Sponsorenvorträge sind auf 30 Minuten begrenzt und können über ein beliebiges Thema gehalten werden. Natürlich würden wir uns freuen, wenn auch dieser einem Fachvortrag nahe kommt, jedoch dürften Sie auch beispielsweise über den Einstieg in Ihrem Unternehmen vortragen. Schlussendlich obliegt die Themenwahl ganz Ihnen. Die Sponsorenvorträge sind als Möglichkeit Teil des Sponsoringvertrages.
Da wir jedem Sponsor die Gegenleistung durch Werbung bieten möchten, handelt es sich um ein Sponsoring.
Selbstverständlich nehmen wir auch gerne Spenden entgegen. Jedoch können wir (noch) keine Spendenbescheinigungen ausgeben und dürfen im Falle einer Spende auch keine Gegenleistung erbringen.
Der Verein handelt unter der Kleinunternehmer-Regel. Das bedeutet, wir sind bis zu einem Umsatz von 22.000 € umsatzsteuerbefreit sind. Somit wird auf unseren Rechnungen für das Sponsoring auch keine Umsatzsteuer ausgezeichnet. Sollte der Umsatz Wiedererwartens die 22.000 € übersteigen, werden wir die Rechnungen korrigieren.